Keine Maske? Bitte verlassen Sie unseren Laden unauffällig.

Mich erreichten einige Zuschriften bezüglich dem Einkaufen z. b bei Coop Filialen, dass wenn versucht wird ohne Maske einzukaufen, die Verkäufer/innen sich weigern die Kundschaft zu bedienen und letztendlich auffordern die Filiale zu verlassen.

Daraufhin bat Ich Coop um eine Stellungnahme wie diese Situation gehandhabt würden.

Sehr geehrte Damen & Herren von Coop

Mich erreichten einige Zuschriften von treuen Käufer Ihrer Warenhäuser dass wenn man ohne Maske (aus welche Gründen auch immer) einkaufen geht, die Kassierer/innen bzw. Ihre Mitarbeiter/innen, angeblich die Anweisung haben die Kundschaft nicht zu bedienen. Die neueste Mitteilung mit diesem Hintergrund stammt aus der Coop Filiale in 3110 Münsingen welche mich im besonderen interessiert.

Vor diesem Hintergrund habe Ich nun einige Fragen an Sie:
  • Entspricht erwähnte Darstellung der Wahrheit bzw. haben Ihre Angestellten wirklich die Anweisung erhalten Kunden ohne Maske nicht zu bedienen?
    • Falls Ja, von wem genau stammt diese Anweisung?
  • Geben Sie Ihren Kunden die Möglichkeit auch ohne Masken z.b Lebensmittel oder sonstige Ihrer Artikel einzukaufen? Z.b Menschen mit Atembeschwerden welche ärztlich verordnet keine Maske tragen können bzw. dürfen?
Hier die Antwort von Coop:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir Ihre Fragen mit folgendem Statement:

 

Der Schutz unserer Mitarbeitenden sowie der Kundinnen und Kunden hat für Coop oberste Priorität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verkaufsstellen wurden auf die Thematik Maskenpflicht sensibilisiert. Die Mitarbeitenden sprechen Kundinnen und Kunden, die keine Maske tragen an und erinnern sie an die Maskenpflicht. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden in einem solchen Fall Einzelmasken für CHF 0.50 zum Kauf an. Möchten die Kundinnen und Kunden keine Maske anziehen, bitten wir sie, die Verkaufsstelle zu verlassen. Personen mit einer Maskendispens können unter vorweisen des Attests bei Coop ohne Maske einkaufen. Um die Persönlichkeitsrechte zu schützen, muss auf der Dispens lediglich festgehalten sein, dass jemand von der Maskenpflicht befreit ist, ohne das zugrundeliegende Krankheitsbild zu erwähnen.


Was haltet Ihr von dieser Situation?

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