Home-Office Pflicht? Wer überprüft das und wie?

Jetzt ist es also soweit. Jeder soll ins Home-Office verbannt werden. Mal ganz davon abgesehen dass der Großteil der realwirtschaftlich tätige definitiv nicht einfach ins Home-Office verduften können, wenn Sie denn nicht schon in die Insolvenz abspatziert sind. 

Weiter gibt es viele Unternehmen die es mit Ihrer IT-Abteilung nie besonders Ernst genommen haben um eine technisch brauchbare Möglichkeit von Home-Office innert nützlicher Frist zu projektieren. Entgegen gewissen Gerüchten geht so etwas nämlich nicht von Heute auf Morgen.

Nun tauchen da einige Fragen auf wie z.b:
  • Wer überprüft denn ob ich als Arbeitgeber überhaupt zum Home-Office verdonnert bin?
    • Werde ich denn bestraft wenn ich es könnte aber meinen Mitarbeiter/innen nicht aufzwinge?
  • Kommt jetzt womöglich ein Polizist 2x pro Tag in die Firma oder sogar zu mir nach Hause um mich als Arbeitnehmer zu kontrollieren?
So ist es Gottseidank nicht aber es wird kontrolliert.

Auf Anfrage antwortet das Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern folgendes darauf:

"Die Arbeitsinspektorate der Kantone überprüfen, ob die Vorgaben des Bundesrats zum Homeoffice eingehalten werden. Sie tun dies einerseits generell im Rahmen der Betriebsbesuche aber auch auf Meldung von Arbeitnehmenden hin, die geltend machen, dass ihre Vorgesetzten sie trotz vorhandener Infrastruktur und Möglichkeiten nicht im Homeoffice arbeiten lassen wollen.

 

Mitarbeitende können sich bei Problemen im Zusammenhang mit der Homeoffice-Regelung des Bundesrats bei den kantonalen Arbeitsinspektoraten melden. Sofern der Arbeitgeber eine öffentliche Verwaltung ist (Bund, Kanton oder Gemeinde), ist die erste Ansprechstelle das jeweilige Personalamt oder das Regierungsstatthalteramt für die Gemeinden.

 

Die Arbeitsinspektorate werden den Sachverhalt abklären und sofern der Arbeitgeber seine Verpflichtung nicht wahrgenommen hat oder die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung der Homeoffice-Pflicht mit verhältnismässigem Aufwand zu schaffen sind, nötigenfalls die Arbeit im Homeoffice verfügen.

 

Die Verordnung sieht keine Bussen für Arbeitgeber vor, die sich nicht an diese Pflicht halten. Allenfalls besteht die Möglichkeit, Arbeitgeber, welche sich verweigern, diesen Pflichten nachzukommen, gemäss dem im ArG vorgesehenen ordentlichen Verfahren strafrechtlich zu belangen"

Fazit: Wer seinem Chef, welcher nie auch nur an Home-Office dachte, einheizen möchte, kann ja mal so einen Arbeitsinspektor anonym in die Firma bestellen und mal sehen was dabei rauskommt. Insofern wird auch hier teils auf Denunzianten gesetzt aber das macht doch Nichts. Schliesslich gibt es in der Schweiz genug Menschen, gerade die Arbeitnehmer, welche offenbar zu gerne mit Ihrem Gesicht auf die Knie fallen und dort bleiben, solange Sie Ende Monat Ihre Krümelchen bekommen.

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