Wenn Zwei sich streiten, freut sich der Dritte

Wer hat sich schon nicht darüber gefreut dass man nun die Möglichkeit hat willkürliche Betreibungen dritten gegenüber nicht mehr anzeigen zu lassen?


Klingt zu schön um wahr zu sein. Hierzu ein kleines Beispiel: Im 2017 wurde eine Person zu unrecht auf eine unmögliche Summe betrieben. Die Betroffene Person erhebt sofort Rechtsvorschlag und muss nun entweder vor Gericht gehen um die Sache aus der Welt zu schaffen oder 5 Jahre lang warten. Aber Gottseidank kommt im 2019 diese von Gott gesegnete Gesetzesänderung die alles fairer gestalten soll. Die betroffene Person schreibt nun im neuen Jahr das entsprechende Betreibungsamt im Kanton Bern an und beantragt dass der Eintrag dritter nicht mehr zugänglich gemacht werden soll, da von der Seite des Betreibers keinerlei Anstrengung zur Fortsetzung der Betreibung unternommen wurde. Das Betreibungsamt antwortet recht zackig dass Sie das sehr gerne in die Wege leiten werden aber nur wenn die zu unrecht betriebene Person gewillt ist CHF 40.- Pro Betreibung locker zu machen.

Nun denn. Für die Betreibungsämter muss das ja richtig profitabel sein. Frei nach dem Motto "Ich bin neutral. Ich liefere lediglich gegen Vorkasse sehr gerne Munition und Verbandskasten". Selbstverständlich sind solche Gebühren gegenüber einem Zivilprozess viel günstiger aber diese Verfahrensweise ist doch trotzdem eine Schweinerei. Doch eines muss man schon sagen: Der Gesetzgeber ist im Erarbeiten von, wenn 2 sich streiten freut sich der dritte  Konzepte, wahrhaftig brillant. Statt eine Verfahrensweise zu entwickeln bei der es zu keinen willkürlichen Betreibungen mehr kommen könnte, da die Konsequenzen auf den Verursacher wie Regen niederprasseln würden, ist diese "Massnahme" gerade zu ein Meisterwerk schlechthin, das mit Sicherheit den Himmel auf die Erde transportieren wird. Aber das können wir doch unseren unterbezahlten, armen und gerade zu verlumpten Behörden nicht zumuten. Behörden sowie Kantone sind so sehr darauf fixiert an der "richtigen Stelle" zu Geld zu kommen das Sie sich z.b beim Postauto Skandal mit kleinsten Brosamen zufrieden geben, gemessen an den "fetten Keksen" die sich die Post erschlichen hat (bis Heute läuft in dieser Sache übrigens nach wie vor kein einziges Strafverfahren gegen niemanden. Rechtsstaat lässt grüssen).

Also Ladies and Gentleman, wenn Ihr von dieser geradezu atemberaubenden Gesetzesänderung gebrauch machen wollt, seid euch darüber im klaren dass auch an dieser Stelle (wie an so vielen Stellen in dem gelobten Land) Nichts läuft, wenn Ihr kein Geld habt. Das gerade auch noch im Kanton Bern wo man ja von der Steuerbehörde regelmässig wie ein Huhn "verrupft" wird.

Unsere Empfehlung an dieser Stelle lautet, das Gebet an den allmächtigen ist wesentlich hoffnungsvoller und bedeutend günstiger (nicht weniger wirkungsvoll), als das Vertrauen auf das unanfechtbare, unbestechliche, unvergleichliche Schweizer System wo immer und zu jedem Zeitpunkt in allem ehrlich, gerecht, pünktlich, seriös und vollkommen transparent verfahren  wird. Gegen Vorkasse versteht sich ;)


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