BEKB winkt ab, SNB nimmt Stellung

BEKB winkt ab, SNB nimmt Stellung

 

Hi Leute
Hier mal so der neuste Stand der Dinge.

BEKB winkt ab

Entgegen der vorläufigen Zusage der BEKB mir ein Interview zuzugestehen in dem ich einige Fragen zur Giralgeld Schöpfung hätte stellen wollen, haben die Damen und Herren nun plötzlich keine Lust mehr. Nach x Telefonaten bekam ich von einem Freundlichen Herren den Sinneswandel mitgeteilt dass man nun keine Zeit mehr finden würde.
Schade. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort. Besonders dann wenn man den Eindruck erweckt man wäre Wiss-Neugier gegenüber aufgeschlossen.

SNB nimmt Stellung

 

Vor einiger Zeit habe ich der SNB per E-Mail einige Fragen betreffs der Geldschöpfung gestellt. Diese Fragen habe ich zuerst bei der FINMA gestellt. Diese verweisen auf die SNB. Hier mal die Fragestellung und Ihre Antwort.
Fragen:
  • Stimmt es das Schweizer Geschäftsbanken 85% bis 90% des Geldes das Sie angeblich verleihen, real nicht vorrätig haben sondern diese nur in Form von Buchungssätzen in der Bilanz vorzufinden sind?
  • Trifft es zu dass mit solchen Buchungssätzen sogenanntes Giral bzw. Buchgeld aus dem nichts entsteht? Mit anderen Worten dass dabei keine Wertschöpfung als solches entsteht vergleichbar mit einem Zimmermann der einen Tisch baut?
  • Wenn dies der Wahrheit entspricht stellt sich für mich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage diese Art der Geldschöpfung basiert. Im Bundesgesetz über Währungen und Zahlungsmittel findet sich kein Wort über Buch oder Giralgeld als gesetzliches Zahlungsmittel.

       Antworten:

In Ihrem Mail vom 6. Oktober stellen Sie zwei Fragen zur Geldschöpfung.
Gerne nehme ich dazu Stellung wie folgt:
1.     Buchgeld (Giralgeld) kann in der Tat dadurch entstehen, dass eine Geschäftsbank einem Kunden einen Kredit gewährt. Dann bucht sie in ihrer Bilanz auf der Aktivseite eine Kreditforderung gegenüber dem Kunden ein und schreibt dem Kunden auf dessen Bankkonto, das auf der Passivseite der Bankbilanz geführt wird, einen gleich hohen Betrag gut. Die Einlagen auf dem Bankkonto des Kunden steigen also – es entsteht somit Buch- oder Giralgeld, das die Geldmenge erhöht. Zu beachten ist, dass dieses Geld zu den breiteren Geldaggregaten (M1 – M3) zählt, jedoch nicht zur Notenbankgeldmenge (M0), die sich aus dem Notenumlauf und den Giroguthaben inländischer Geschäftsbanken bei der SNB zusammensetzt. Die Notenbankgeldmenge wird deshalb auch als Aussengeld bezeichnet. Aussengeld wird nur von der Zentralbank geschaffen. Die breiten Geldaggregate (M1-M3 – ohne Bargeld) nennt man dagegen auch Innengeld, weil sie eine Forderung gegen die Geschäftsbanken darstellen. In der heutigen Wirtschaft wird ein Grossteil der Zahlungen mit Innengeld abgewickelt, das in der Regel breit akzeptiert ist.
Angaben zur Entwicklung der Notenbankgeldmenge und der breiteren Geldaggregaten finden Sie im „Publikationsset Volkswirtschaftliche Daten“ (https://data.snb.ch/de/publishingSet/B).

2.     Buch- bzw. Giralgeld wird – wie Sie richtig beobachtet haben - im Gesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (Art. 2) nicht als gesetzliche Zahlungsmittel aufgeführt. Nur Münzen, Banknoten und Sichtguthaben bei der SNB gelten als gesetzliche Zahlungsmittel mit der damit verknüpften Annahmepflicht gemäss Art 3.



Naja. Soweit ich lesen kann hatte ich 3 Fragen gestellt aber 2 Antworten sind besser als keine. Hier könnt Ihr mal Wort für Wort lesen was geschieht wenn eine Bank euch ein Kredit verleiht. Sie verweisen mit einem Link auf eine Anfrage des Herrn Nationalrat Geri Müller welcher bereits vor mir einige Antworten zu dieser Problematik haben wollte. Ich pers. empfinde die Antwort das Bundesrates als arrogantes Abbügeln/Ignorieren der Anfrage. Welche im übrigen nie zur Diskussion kam. Mhhhhh fragt sich nur weswegen.

Was ich ganz interessant finde ist die Aussage dass Giral/Buchgeld tatsächlich kein Gesetzliches Zahlungsmittel war und ist. Von der SNB schriftlich bestätigt! Jetzt würde es spannend wie viele Kreditverträge da zur Anfechtung fällig wären da man streng genommen nie ein gesetzliches Zahlungsmittel erhalten hat ;)

Ob es akzeptiert oder anerkannt ist interessiert mich überhaupt nicht. Ich bin der Meinung entweder gibt es ein gesetzliches Zahlungsmittel oder gar keins! Denn das Geld ist auf dieser Welt so ziemlich das hoheitlichste Gut und muss aus meiner Sicht gesetzlich geregelt sein. Die Schöpfung des Geldes genau so! Substanz eines Rechtsstaates kann ich da nicht erkennen. Ihr vielleicht?

Was ist eure Meinung dazu?

Liebe Grüsse

Dani

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